#Koalitionsvertrag: "Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen."
Leider ist die Einlassung zum Bundesteilhabegesetz noch viel schwammiger: "Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen.". Ja, weitere Schritte sind natürlich wichtig und richtig, aber was soll das nun heißen?
Quelle und mehr Infos: https://kobinet-nachrichten.org/2021/11/24/zwei-seiten-zur-inklusion-im-koalitionsvertrag/