#Koalitionsvertrag: "Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen."
Normalerweise heißt es nämlich üblicherweise, dass private Anbieter verpflichtet sind „angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um für die barrierefreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu sorgen“. Also viel einfacher, aber griffiger.
Quelle und mehr Infos: https://kobinet-nachrichten.org/2021/11/24/zwei-seiten-zur-inklusion-im-koalitionsvertrag/
Jetzt muss man mal schauen, was im wirklichen Leben (d. h. dann im Gesetzgebungsverfahren) dabei herauskommt. Auf jeden Fall besser, als, was wir jetzt haben.