Das klingt gut, wobei ich irgendwie die Vermutung habe, dass ich hier unter angemessenen Vorkehrungen etwas anderes verstanden wird, als international üblich.
Quelle und mehr Infos: https://kobinet-nachrichten.org/2021/11/24/zwei-seiten-zur-inklusion-im-koalitionsvertrag/
Normalerweise heißt es nämlich üblicherweise, dass private Anbieter verpflichtet sind „angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um für die barrierefreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu sorgen“. Also viel einfacher, aber griffiger.