#Koalitionsvertrag: "Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen."
Quelle und mehr Infos: https://kobinet-nachrichten.org/2021/11/24/zwei-seiten-zur-inklusion-im-koalitionsvertrag/
Das klingt gut, wobei ich irgendwie die Vermutung habe, dass ich hier unter angemessenen Vorkehrungen etwas anderes verstanden wird, als international üblich.